Ablauf einer ehrenamtlichen Begleitung
Der erste Kontakt
Wenn Sie Unterstützung durch die örtliche Hospizgruppe wünschen, ist der/die erste AnsprechpartnerIn die zuständige Einsatzleitung. Die Einsatzleitung wird nach einem ersten telefonischen Gespräch meist ein erstes Treffen vorschlagen. Dabei kann sie sich ein eigenes Bild von der Situation verschaffen und es können bei dem Gespräch auch weitere Fragen geklärt werden. Die Kontaktnummern dazu finden Sie in bei den Regionalgruppen.
Auf der Seite der Regionalgruppen finden Sie weitere Informationen zu dem Einzugsgebiet der Regionalgruppen.
Was möchte die Einsatzleitung gerne von Ihnen im Telefonat erfahren, bevor sie sich mit Ihnen zu einem ersten Treffen verabredet?
Für die Einsatzleitung ist es bei dem Telefonat wichtig zu erfahren:
- Wer benötigt die Begleitung und Unterstützung? Dazu möchte die Einsatzleitung gerne den Namen und das Alter des Menschen wissen.
- Auch sind Informationen über aktuelle Erkrankungen und den derzeitigem Zustand des Betroffenen hilfreich
- Was braucht der Mensch aus Ihrer Sicht?
- Wo lebt der zu unterstützende Mensch, zuhause oder in einer Pflegeeinrichtung? Vielleicht ist der Betroffene auch gerade noch im Krankenhaus?
- Gibt es schon ein Unterstützungssystem, wer ist an der Betreuung beteiligt? ( z.B. weitere Angehörige/Freunde/Nachbarn, Pflegedienst, Betreuungsdienst,…)
- Ist der betroffene Mensch darüber informiert, das Sie Kontakt zu der Hospizgruppe aufnehmen?
Das Ziel des ersten Gesprächs für die Einsatzleitung ist, einen ersten Eindruck von der Gesamtsituation zu erhalten. Im Anschluß an das Telefonat und einen ersten Besuch bei Ihnen durch die Einsatzleitung kontaktiert diese eine oder einen Ehrenamtlichen aus der Regionalgruppe. Wer ist für diese besondere Begleitung am besten geeignet? Bei zeitlich umfangreichen Begleitungen können unter Umständen auch zwei HospizmitarbeiterInnen hinzugezogen werden.
Auch wir sind an die gesetzlichen Datenschutzrichtlinien gebunden. Deswegen ist es erforderlich, dass Sie oder der Betroffene eine „Einwilligung zur Entbindung von der Schweigepflicht für zu begleitende Menschen und Angehörige“ unterschreiben. Erst mit dieser Unterschrift haben wir die Möglichkeit, im Rahmen der Begleitung erforderliche Informationen intern auszutauschen oder einzuholen.
Welche Informationen braucht die Einsatzleitung der Hospizgruppe?
Sie benötigt neben dem
- Namen und Vornamen
- das Geburtsdatum des betroffenen Menschen
- die aktuelle Adresse
- und die Angabe über die zuständige Krankenkasse.
Ansonsten dokumentieren die Ehrenamtlichen:
- Das Datum des ersten Besuches
- Wie oft die Ehrenamtliche da ist
- Wann die Begleitung wieder beendet wird
Diese persönlichen Daten werden im Rahmen eines Förderantrags an die zuständige Krankenkasse weitergegeben. (seit 2015 wird die ambulante Hospizarbeit von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen nach SGB V, § 39a, Abs. 2, Satz 8 in Bezug auf Sachausgaben und Personal finanziell gefördert).
Darüber hinaus werden keine Verläufe und Begleitdaten erhoben oder auch weitergegeben. Auch die HospizmitarbeiterInnen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Die Begleitung durch die Hospizgruppe erfolgt ehrenamtlich, das heisst, für Sie oder den/die Betroffene/n entstehen für die Begleitung durch die HospizmitarbeiterIn keine Kosten.