Hospiz– und Palliativgesetz

Nach vielen Jahren des Engagements der Pioniere der Hospizarbeit ist zum  8.12.2015 das „Hospiz-und Paliativgesetz“ in Kraft getreten, damit  wurde die Pallivverssorgung ausdrücklicher Bestandteil der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen..

Der Gesetzgeber hat sich damit verpflichtet dafür einzutreten, dass die Menschen auch die letzte Phase ihres Lebens selbstbestimmt und nach persönlichen Wünschen gestalten können.

Was heißt das für die Bürger*innen?

Wesentliche Bestandteile ist ein ausreichendes Angebot an:

  • Palliativmedizin
  • Palliativpflege
  • und der hospizlichen Sterbebegleitung.

Auch ist es erforderlich, dass die Menschen über die bestehenden Angebote umfassend informiert werden.

Mit dem Gesetz wird der Anspruch sichergestellt, dass die medizinische, pflegerische, psychologische und seelsorgerische Versorgung von Menschen in der letzten Lebensphase verbessert wird und ein flächendeckender Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung gefördert wird. Dabei ist die Sterbebegleitung durch die ambulanten Hospizdienste als ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung benannt.

Weitere Informationen finden Sie in vielfältiger Auswahl im Internet. Unter anderem das Bundesgesetzblatt, sowie die Informationen mit weiterführenden Links des Bundesgesundheitsministeriums unter

Hospiz- und Palliativgesetz